
FAQs – Häufige Fragen
Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Fragen zusammengestellt, die uns häufig erreichen.
Falls Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht gefunden haben, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter. Sie erreichen uns unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-25278766.
Entlastungspakete der Bundesregierung
Was genau ist die Gas-, Wärme- und Strompreisbremse?
Durch die deutlich gestiegenen Energiebeschaffungskosten bewegen sich die Preise für Strom, Gas und Wärme auf einem hohen Niveau. Deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, die Gas-/Wäme- bzw. Strompreisbremse einzuführen, um die Bürger zu entlasten.
Seit dem 1. März 2023 gilt der Gas-/Wärme- und Strompreisdeckel rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer vorerst befristeten Laufzeit bis Ende 2023. Die Bundesregierung behält sich eine mögliche Verlängerung bis zum 30. April 2024 vor.
Was beinhaltet die Gesetzesänderung der Energiepreisbremse zum 01.08.2023?
In dem Gesetz ist unter anderem die neue novellierte Preisbremse für tageszeitvariable Tarife bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh enthalten. Das heißt für alle Kunden mit einem Zweitarifzähler gilt ab dem 01.08.2023 (nicht rückwirkend) eine Deckelung des Nachtstrom-
preises mit 28 Cent/kWh und des Tagstrompreises mit weiterhin 40 Cent/kWh. Laut der aktuellen Gesetzgebung wird dies über die Schaltzeiten des Tarifschaltgerätes umgesetzt und auf Ihrer Rechnung als kumulierter Wert von 36 Cent/kWh dargestellt (18 h Tagtarif & 6 h Nachttarif). Diese Änderung gilt nicht nur für Wärmestromkunden, sondern auch für Haushaltsstromkunden oder bei einer gemeinsamen Messung von Haushalt- und Wärmestrom. Bei einem Jahresverbrauch von über 30.000 kWh werden wie bisher 70% des prognostizierten Jahresverbrauchs mit 13 Cent/kWh gedeckelt.
Wer erhält die Energiepreisbremsen und wie werden diese berechnet?
STROM:
Gedeckelt werden 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs (2022) mit 40 Cent/kWh (brutto). Der Berechnung ist die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers zugrunde zu legen, laut § 6 Strompreisbremsengesetz und § 13 Stromnetzzugangs- verordnung. Falls also der Kilowattstundenpreis oberhalb des gedeckelten Preises
(von 40 Cent/kWh, brutto) liegt, profitieren Privathaushalte sowie Kleingewerbe bei einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh von der Strompreisbremse. Die restlichen 20 % werden mit dem bisher vertraglich vereinbarten Preis berechnet.
GAS:
Bei einem jährlichen Verbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh profitieren Privathaushalte und Kleingewerbe von der Gaspreisbremse. Gedeckelt werden 80 % des für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (2021), laut § 10 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG, mit 12 Cent/kWh (brutto).
WÄRME:
Gedeckelt werden 80 % des für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, laut § 10 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG, mit 9,5 Cent/kWh (brutto). Falls also der Kilowattstundenpreis oberhalb des gedeckelten Preises (von 9,5 Cent/kWh, brutto) liegt, profitieren Privathaushalte sowie Kleingewerbe bei einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh von der Wärmepreisbremse. Die restlichen 20 % werden mit dem bisher vertraglich vereinbarten Preis berechnet.
Bitte beachten Sie:
Alle Entlastungszahlungen sind unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu gewähren.
Unterjährige Verbrauchsveränderungen finden keine Beachtung in der Ermittlung der Entlastungsbeträge.
Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.
Seit 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
- für Strom auf 40 Cent/kWh
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen sind im März 2023 gestartet und gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung gegebenenfalls aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
Was muss ich unternehmen, um von der Gas-, Wärme- und Strom-Preisbremse zu profitieren?
Um von der Preisbremse zu profitieren müssen Sie folgendes bei der Zahlung beachten:
Dauerauftrag
Falls Sie Ihren Abschlag per Dauerauftrag überweisen, werden Sie von uns darüber informiert, wie sich durch die Preisbremse der Abschlag verändert. Der Dauerauftrag müsste dann von Ihnen auf den neuen Betrag anpasst werden. Falls Sie Ihren bisherigen Abschlag beibehalten möchten, werden wir in Ihrer nächsten Jahresendabrechnung die geleisteten Abschläge und die Entlastung verrechnen.
Überweisung
Falls Sie Ihren Abschlag selbst überweisen möchten, erhalten Sie von uns eine schriftliche Information, wie sich durch die Preisbremse der Abschlag verändert.
Wenn Sie Ihren bisherigen Abschlag beibehalten möchten, werden wir in Ihrer nächsten Jahresendabrechnung die geleisteten Abschläge und die Entlastung verrechnen.
SEPA-Lastschriftmandat
Wenn Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen, wir reduzieren automatisch Ihren monatlichen Abschlag und berücksichtigen die Entlastung auf der Jahresendabrechnung entsprechend.
Möchten Sie zum SEPA-Lastschriftmandat wechseln?
Dies funktioniert ganz unkompliziert und ist auch unterjährig möglich. Ihr Vorteil: Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen - wir regeln das für Sie. Der neue Abschlag (mit Preisbremse) wird automatisch von uns angepasst.
Hier geht es zum Kontaktformular - SEPA-Lastschriftmandat
Unser Kundenservice berät Sie gerne unter der kostenlosen Rufnummer 0800 25278766 (kostenlos aus dem Deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen).
Wie funktioniert der Gas- und Strom-Preisbremsenrechner?
Hier können Sie Ihre Entlastung ganz einfach online berechnen:
1. Tarif aussuchen
In unserem Tarifrechner den für Sie passenden Tarif auswählen. Dort finden Sie jeweils den Grund- und Verbrauchspreis des Tarifs in den Sie wechseln möchten.
2. Daten eintragen
Den für Sie passenden Grund- und Verbrauchspreis in den Entlastungsrechner eintragen.
Und auf BERECHNEN klicken.
3. Entlastung entnehmen
Im Entlastungsrechner erhalten Sie Informationen zu Ihrem voraussichtlichen Entlastungsbetrag.
Wie hoch ist die finanzielle Entlastung für mich als Albstadtwerke-Kunde durch die Energiepreisbremsen?
Die finanzielle Entlastung hängt davon ab, welchen Tarif Sie ausgewählt haben und wie Ihr persönlicher Verbrauch ist. Sie können sich die Entlastung mit unserem Gas- und Strompreisbremsenrechner berechnen lassen. Wie sich die Preisbremse auswirkt, haben wir anhand von 2 Beispielen grafisch dargestellt. Eine Grafik zur genauen Erläuterung finden Sie hier.
Gibt es eine Musterrechnung aus der ersichtlich ist, wie die Entlastungsbeträge für Strom und Gas abgerechnet werden?
Sind die Preise bei der Gas-, Wärme- und Strom-Preisbremse Brutto- oder Nettopreise?
Die Preise, die zur Berechnung des gedeckelten 80 %-Preises für Gas, Wärme und Strom zum Ansatz gebracht werden, sind Bruttopreise. Bei Gas sind es 12 Cent brutto, bei Wärme 9,5 Cent brutto und bei Strom 40 Cent brutto.
Kann ich meinen Abschlag anpassen lassen?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihren Abschlag zu erhöhen. Hier gelangen Sie zum Kontaktformular – Abschlagsänderung. Bei einer Abschlagssenkung berät Sie gerne unser Kundenservice persönlich oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 25278766 (kostenlos aus dem Deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen).
Kann es passieren, dass das Gas knapp wird?
Im September 2019 wurde von der Bundesrepublik Deutschland ein Notfallplan herausgegeben. Dieser regelt die Vorgehensweise, wie die Politik im Fall der Verschlechterung oder bei ersten Versorgungsengpässen vorgeht.
Der Notfallplan ist in 3 Stufen eingeteilt: 1. Frühwarnstufe, 2. Alarmstufe, 3. Notfallstufe.
Detaillierte Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung
Was kann ich unternehmen, um mich von den Energiepreisen unabhängiger zu machen?
Durch einen sorgsamen Umgang mit Energie können sie mit kleinen Maßnahmen in Ihrem Haushalt den Verbrauch senken. Tipps zum Energiesparen finden Sie in diesem Video.
Eine Möglichkeit, dem starken Preisanstieg zu begegnen ist das Energiesparen, denn die günstigste Energie ist die, die erst gar nicht verbraucht wird. Zudem sollte Energie aufgrund der Energiekrise und der Bewirtschaftung der Speicher weiterhin eingespart werden. Tipps zum Energiesparen können auch bei unserem Partner, der Energieagentur Zollernalb, eingeholt werden: www.energieagentur-zollernalb.de.
Aktuelle Marktlage
Wie kann ich Energie sparen?
Auch wenn sich die Lage am Energiemarkt langsam wieder stabilisiert, bleiben die steigenden Preise dennoch eine Herausforderung.
Eine Möglichkeit für Kunden, dem starken Preisanstieg zu begegnen, ist das Energiesparen. Jeder Einzelne kann mit einem sorgsamen Umgang mit Energie einen eigenen Teil dazu beitragen, damit wir gemeinsam besser durch diese Krise gehen, denn die günstigste Energie, ist die, die erst gar nicht verbraucht wird
Tipps zum Energiesparen können Sie dem Video entnehmen:
Allgemein
Ich bin neu in Winterlingen – was muss ich tun?
Herzlich willkommen! Unter folgendem Link https://www.fa-winterlingen.de/service/umzugsservice/ haben wir hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt.
Ich ziehe um, was muss ich beachten?
Bei einem Wohnungs-/Eigentumswechsel und der damit verbundenen Vertragskündigung werden alle Zählerstände abgerechnet. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Ihre An- oder Abmeldung in Textform
- Zählernummer
- Zählerstand bei Schlüsselübergabe
- Ihre neue Anschrift bei Auszug, damit wir Ihnen die Schlussabrechnung zusenden können.
Ich habe vergessen meinen Umzug zu melden. Was muss ich tun?
Das ist kein Problem. Bis spätestens 6 Wochen nach Ihrem Umzug können Sie uns Ihre Ummeldung mitteilen. Selbst danach können Sie jederzeit wieder zu uns wechseln, falls Sie bereits mit einem anderen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen haben. Um alle Formalitäten zu klären, wenden Sie sich bitte an einen unserer Kundenservice-Mitarbeiter unter der kostenfreien Nummer 0800 25278766 oder füllen Sie online unter https://www.fa-winterlingen.de/service/umzugsservice/ unser An-/Abmeldeformular aus.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Erdgas- oder Wärmezähler. Sollten Sie Ihre Zählernummer nicht finden, so können Sie diese auch auf Ihrer letzten Rechnung nachlesen.
Wann bekomme ich die Jahresendabrechnung?
Die Jahresendabrechnung wird einmal jährlich mit Stichtag 31.12. erstellt und zu Beginn des Folgejahres versandt.
Warum fallen trotz Leerstand in einer Wohnung Abschlags-/Rechnungsbeträge an?
Bei einem Leerstand ist der Verbrauch geringer gegenüber einer bewohnten Wohnung. Zu dem minimalen Verbrauch wird der Grundpreis in Rechnung gestellt. Der Grundpreis ist eine jährliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist.
Fragen zur Rechnung
Wo finde ich eine Rechnungserklärung?
Was benötigen die Albstadtwerke, um mir eine Gas- oder Stromrechnung auszustellen?
Um eine Zwischenabrechnung ausstellen zu können, benötigen wir den aktuellen Zählerstand. Bitte reichen Sie den Zählerstand schriftlich oder anhand eines Fotos bei uns ein. Diesen können Sie uns gerne bequem über das Formular Zählerstandseingabe oder per E-Mail zukommen lassen. Hier gelangen Sie zu unseren Kontaktdaten. Die Rechnung erhalten Sie danach per Post.
Die Jahresendabrechnung erhalten Sie immer am Anfang des darauffolgenden Jahres.
Für die Jahresendabrechnung werden Sie für die Zählerstandsabgabe im Dezember persönlich angeschrieben.
Bei einem Umzug benötigen wir den aktuellen Zählerstand, sowie weitere Daten zur Erstellung einer Endabrechnung. Dies sollte zeitnah nach der Schlüsselübergabe erfolgen. Hier gelangen Sie zum Umzugsformular – abmelden.
Fragen zum Abschlag
Was ist ein Gas- oder Stromabschlag?
Ein Abschlag ist eine monatliche Rate für die Sie bereits Strom bzw. Gas erhalten haben.
Das heißt, Sie bezahlen für Ihren Verbrauch monatlich einen gleichbleibenden Betrag.
Die Höhe des Abschlags berechnet sich in der Regel nach dem letztjährigen Verbrauch bzw. wenn noch keine Daten vorhanden sind, nach den Vorverbrauchswerten. Pro Jahr fallen
12 Monatsabschläge an. Da die Abschläge nachträglich in Rechnung gestellt werden,
wird im Dezember einmal am Monatsanfang der 11. Abschlag, sowie zum Monatsende der
12. Abschlag abgerechnet. Anfang des neuen Jahres erhalten Sie ein Gesamtabrechnung
über Ihren letztjährigen Verbrauch.
Wie wird mein Abschlag berechnet oder kann ich die Höhe des monatlichen Abschlags selbst festlegen?
Anhand des von Ihnen mitgeteilten Zählerstandes wird mit Beginn der Strom-/Gaslieferung
die Höhe des monatlichen Abschlags automatisch errechnet. Eine Abschlagserhöhung ist jederzeit möglich, eine Abschlagssenkung erst nach vorheriger Prüfung. Um eine Nachzahlung zu verhindern, empfehlen wir Ihnen jedoch, den Abschlag nicht zu niedrig anzusetzen.
Unser Kundenservice berät Sie hierzu gerne – hier gelangen Sie zu unseren Kontaktdaten.
Mein Abschlag erscheint mir zu hoch/zu niedrig. Ist es möglich die Höhe des Abschlags überprüfen zu lassen?
Sie können jederzeit Ihren Abschlag von unserem Kundenservice überprüfen zu lassen.
Wenn es sich um eine Abschlagserhöhung handelt, können Sie uns über das Formular Abschlagsänderung Ihren Wunschbetrag mitteilen oder Sie nehmen Kontakt mit unserem Kundenservice auf.
Bei einer Abschlagssenkung ist es erforderlich, dass Sie vorab Kontakt mit unserem Kundenservice aufnehmen und uns Ihren aktuellen Zählerstand schriftlich – optional mit einem Foto des Zählers – mitteilen. Anschließend passen wir, unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife, die Höhe des Abschlags anhand Ihres Verbrauchs an.
Werden meine monatlichen Abschlagsbeträge bei Preisänderungen im laufenden Abrechnungsjahr angepasst?
Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechnungsjahres nicht. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Fragen zur Zahlung
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Bei Vertragsabschluss können Sie bei der Zahlungsart zwischen einer automatischen Abbuchung per SEPA-Lastschriftmandat oder einer monatlichen Überweisung wählen.
Wenn Sie Ihre Zahlungsweise auf Abbuchung ändern möchten, nutzen Sie hierzu das
Formular SEPA-Lastschriftmandat oder nehmen Sie gerne mit unserem Kundenservice Kontakt auf.
Gibt es die Möglichkeit die Rechnung bar zu bezahlen?
Eine Barzahlung bieten wir nicht an. Jedoch können Sie Ihre Rechnung selbst überweisen
oder Sie nutzen ganz bequem das SEPA-Lastschriftmandat. Gerne können Sie hierzu Kontakt mit unserem Kundenservice aufnehmen.
Ist es möglich den Zahlungstermin selbst zu bestimmen?
Ein individueller Zahlungstermin ist aus systemtechnischen Gründen leider nicht möglich.
Pro Jahr fallen 12 Monatsabschläge an. Die Abschläge werden immer nachträglich zum
Ersten des Folgemonats in Rechnung gestellt. Alternativ können wir Ihnen anbieten die
Zahlung zum 15. des aktuellen Monats vorzuziehen, in dem Sie beliefert werden.
Bitte nehmen Sie hierzu mit unserem Kundenservice Kontakt auf.
Kann ich den Abschlag erst zum 15. im Folgemonat bezahlen, da ich meinen Lohn erst zum 15. erhalte?
Dies ist leider nicht möglich. Da wir Abschläge nie im Voraus verlangen, sondern immer erst nach einem Liefermonat, bitten wir um Verständnis, dass wir hier keine weiteren verlängerten Zahlungsziele akzeptieren.
TESTFRAGE Kann ich den Abschlag erst zum 15. im Folgemonat bezahlen, da ich meinen Lohn erst zum 15. erhalte?
Dies ist leider nicht möglich. Da wir Abschläge nie im Voraus verlangen, sondern immer erst nach einem Liefermonat, bitten wir um Verständnis, dass wir hier keine weiteren verlängerten Zahlungsziele akzeptieren.
Kann ich meine Rechnung auch mit PayPal oder Kreditkarte bezahlen?
Momentan ist dies noch nicht möglich.
Wie lautet die Bankverbindung der Albstadtwerke?
Kreditinstitut: Volksbank Albstadt eG
IBAN: DE09 6539 0120 0012 2300 06
BIC: GENODES1EBI
Kreditinstitut: Sparkasse Zollernalb
IBAN: DE31 6535 1260 0066 0953 89
BIC: SOLADES1BAL
Wichtiger Hinweis:
Bitte tragen Sie beim Überweisungsformular im Verwendungszweck Ihre Kundennummer ein, damit wir den Betrag Ihrem Kundenkonto zuordnen können. Die Kundennummer finden Sie in unseren Anschreiben oben rechts.
Was kann ich tun, wenn die aktuelle Jahresabschlussrechnung höher ist, als in den bisherigen Abrechnungsjahren?
Vergleichen Sie den Stand Ihres Zählers mit dem Zählerstand auf Ihrer aktuellen
Rechnung. Sollte eine allzu große Differenz zwischen den Werten bestehen, teilen
Sie uns den jetzigen Stand bitte nochmals mit. Hier gelangen Sie zum Formular
Zählerstandseingabe.Um die Verbrauchswerte jederzeit überprüfen zu können, ist
es ratsam die Zählerstände zur Kontrolle monatlich aufzuschreiben.
Hier können Sie sich die Vorlage Verbrauchsprotokoll herunterladen.
Erdgas
Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
In der Grundversorgung Erdgas setzt sich der Preis aus einem Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) und einem Grundpreis zusammen.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Verbräuche für Erdgas?
Die durchschnittlichen Verbräuche für Erdgas sind abhängig von der Wohnungsgröße und
der Jahrestemperatur und daher schwer zu definieren. Grundsätzlich gilt jedoch bei einem normalen Haushalt der Jahresverbrauchswert zwischen 20.000 und 25.000 kWh/Jahr.
Was ist die Zustandszahl?
Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung wird jedoch auf Basis des Normzustandes erstellt. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird.
Was bedeutet Brennwert?
Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, den ein Kubikmeter Erdgas im Normzustand enthält.
Wie erfolgt die Umrechnung von Kubikmetern (m³) in Kilowattstunden (kWh)?
Auf Ihrem Erdgaszähler können Sie die verbrauchten Kubikmeter (m³) ablesen. Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt dann mit Hilfe der Zustandszahl und des Brennwertes. Dafür multiplizieren Sie die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit der Zustandszahl und dem Brennwert. Die Angaben zu der Zustandszahl und dem Brennwert können Sie Ihrer Erdgasrechnung entnehmen.
Oder als Faustregel gilt: m³ x 10 = kWh
Wie funktioniert ein Wechsel?
Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Die Vertragsunterlagen können Sie direkt bei unseren Kundenservice-Mitarbeitern unter der kostenfreien Nummer 0800 25278766 oder online unter https://www.fa-winterlingen.de/unser-angebot/erdgas/ anfordern.
Da alle Anbieter gesetzlich verpflichtet sind, die Versorgung auch nach einer Kündigung im Rahmen der Grundversorgung aufrecht zu erhalten, kommt es bei einem Anbieterwechsel zu keinen Versorgungslücken.
Bei einem Wechsel des Anbieters müssen Sie Ihren Vermieter nicht informieren, wenn Sie selbst Vertragspartner sind.
Brauche ich einen neuen Zähler, wenn ich meinen Anbieter wechsle?
Nein, ein neuer Zähler ist nicht notwendig.
Wie riecht entwichenes Erdgas?
Erdgas ist von Natur aus geruchslos. Bevor es an die Haushalte verteilt wird, wird dem Erdgas ein Geruchsstoff beigemischt „Odormittel“. Damit kann die geringste Menge an entwichenem Erdgas sofort bemerkt werden.
Ein Flyer „Gas-Geruch, der Sie beschützt“ liegt in unserem Kundenservice bereit, mit welchem Sie einen Riechtest vornehmen können.
Was tun bei Erdgasgeruch?
Bemerken Sie den Geruch, dann heißt es Fenster öffnen und den Störungsdienst, unter der Rufnummer 07432 160-3800, welcher an 24 Stunden 7 Tage die Woche erreichbar ist, anrufen.
Was bedeutet Energiepreisgarantie?
Der Energiepreis ist zzgl. Abgaben und Steuern, d. h. er bleibt während der Vertragslaufzeit unverändert.
Werden staatliche Abgaben gesenkt oder erhöht, so wird Ihr Verbrauchspreis angepasst. Alle staatlichen Abgaben, ob Erhöhung oder Senkung, werden vollumfänglich weitergegeben.
Gas- oder Ölheizung?
Immer mehr bestehende Ölheizungen werden durch Heizungen mit Gas ersetzt und das aus gutem Grund: Erdgas statt Heizöl ist nicht nur praktischer, sauberer und meist günstiger, es hilft auch der Umwelt und Natur: Deutlich mehr Energie pro ausgestoßenem CO2 steckt Gas im Vergleich zu Kohle und Öl. Moderne Brennwertkessel nutzen dabei auch noch die Wärme des verbrannten Gases effizient aus und sparen so zusätzlich Energie und Kosten.
Wie kann ich die Vorgaben des EWärmeG erfüllen, wenn ich eine Heizungsmodernisierung geplant habe?
Zum 1. Juli 2015 wurde das EWärmeG novelliert. Durch das Inkrafttreten des neuen EWärmeG wurde der Pflichtanteil an Erneuerbaren Energien bei Heizungsmodernisierungen von 10% auf 15% angehoben. Die Erfüllung dieser Quote kann nicht allein durch eine Erhöhung des Bioerdgasanteils erreicht werden, sondern ist durch zusätzliche Maßnahmen erfüllbar. Mit unserem Erdgastarif albgas® bio10 und unserem Partner, der Energieagentur Zollernalb gGmbH, können Sie die vorgegebenen 15% erfüllen. Die Vertragsunterlagen können Sie direkt bei unseren Kundenservice-Mitarbeitern unter der kostenfreien Nummer 0800 25278766 oder online unter https://www.fa-winterlingen.de/unser-angebot/erdgas/ anfordern.